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Beratung für Corona-betroffene Unternehmen

Falls Ihr Unternehmen von der Krise betroffen ist, unterstützen wir Sie schnell und effektiv bei der Bedarfsanalyse und Antragstellung für Kredite und staatliche Zuschüsse. 

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat mit Wirkung ab dem 03. April 2020 die Richtlinien für die Unternehmensberatung von Unternehmen, die von CORONA betroffen sind, geändert.

Ab sofort können Sie bei uns als Corona-betroffenes kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder als Freiberufler einen Antrag für eine 100% geförderte Beratung bis zum 31.12.2020 (mit einem Beratungswert von 4.000 Euro) stellen. 

Als Berater helfen wir Ihnen gerne, umzudenken und somit Ihrem Unternehmen die Existenz zu sichern. Sei es durch die Beschaffung von Liquidität, neuen Digitalisierungsmaßnahmen, der Gründung eines Online-Shops, neuen Marketing-und Vertriebswegen, einer strategischen Umpositionierung auf dem Markt oder einem prägnanten Alleinstellungsmerkmal, das Sie von der Konkurrenz abhebt. 

Wichtig: Die Krise ist vorübergehend und es wird wieder eine Zeit nach dieser Pandemie geben. Was für Sie als Unternehmer jedoch essenziell ist, ist, sich den neuen Umständen schnell anzupassen und auf dem sich neu formenden Markt Ihren Platz zu sichern.

Kontaktieren Sie uns diesbezüglich, 

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