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Ausländische Investoren expandieren nach Deutschland (nach §21 AufentgH)

§ 21 Selbständige Tätigkeit

Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn

  1. ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,

  2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt      und

  3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Die Beurteilung der Voraussetzungen nach Satz 1 richtet sich insbesondere nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung. Bei der Prüfung sind die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden zu beteiligen.

Business People Talking

Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

  • Ausländische Unternehmen nach Deutschland begleiten und bei der Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung (nach §21) helfen

  • Kooperationen unterstützen

  • Projektfinanzierungen organisieren

  • Netzwerke zur Verfügung stellen.

 

Unternehmensstrategisch tätig sind wir:

  • in der Entwicklung von Perspektiven, Märkten und Projekten

  • in der Betriebswirtschaft / in den Finanzen

  • in dem Erfolgsfaktor Internationalisierung

  • in der Unternehmenskooperationen, – übernahmen / – kauf / – verkauf

  • Wachstum / Knowhow durch Unternehmensnachfolge

  • für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

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