
Ausländische Investoren expandieren nach Deutschland (nach §21 AufentgH)
§ 21 Selbständige Tätigkeit
Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
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ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
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die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
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die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Die Beurteilung der Voraussetzungen nach Satz 1 richtet sich insbesondere nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung. Bei der Prüfung sind die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden zu beteiligen.

Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
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Ausländische Unternehmen nach Deutschland begleiten und bei der Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung (nach §21) helfen
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Kooperationen unterstützen
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Projektfinanzierungen organisieren
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Netzwerke zur Verfügung stellen.
Unternehmensstrategisch tätig sind wir:
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in der Entwicklung von Perspektiven, Märkten und Projekten
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in der Betriebswirtschaft / in den Finanzen
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in dem Erfolgsfaktor Internationalisierung
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in der Unternehmenskooperationen, – übernahmen / – kauf / – verkauf
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Wachstum / Knowhow durch Unternehmensnachfolge
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für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
